Erklärung zum Wirtschaftsplan

Im Wirtschaftsplan werden die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr sowie die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage geplant. Die Zahlen beruhen auf Erfahrungswerten, Preissteigerungsrate und absolute Kosten (die zum Zeitpunkt der Erstellung in genauer Höhe bereits vorliegen). Der Wirtschaftsplan enthält ausschließlich die Kosten zur Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und Kosten, die üblicherweise über die Gemeinschaft abgerechnet werden, wie beispielsweise Wasser, Müllbeseitigung, Heizkosten, Versicherung, etc.
Zu jeder Position im Wirtschaftsplan wird ein Verteilungsschlüssel angegeben. Welcher Verteilschlüssel bei den einzelnen Positionen angewandt wird gibt die Teilungserklärung vor. In den meisten Fällen werden die Kosten nach Miteigentumsanteil (MEA) umgelegt. Kosten die durch Zähler genau ermittelt und der Wohneinheit zugeordnet werden können, werden nach dem tatsächlichen Verbrauch umgelegt.
Ihre neue Vorauszahlung und die rückwirkende Sollstellung anhand eines Beispiels:

1. Zu verteilende Gesamtkosten

Die geplanten jährlichen Ausgaben

Dies sind die geplanten jährlichen Ausgaben für das gesamte Gebäude, aufgeteilt nach Kategorien (z.B. Müll, Wasser, Reparaturen usw.).

2. Schlüssel Gesamt / Anteilig

Der Verteilerschlüssel

Sofern Sie in einem Haus mit mehreren Parteien wohnen, werden die Kosten berechnet proportional für jede Wohnung, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Die Kriterien nach denen dies geschieht, erfolgt anhand der Teilungserklärung Ihrer Liegenschaft. Hier können Sie sehen, wie viele Teile aus dem Ganzen Sie bezahlen müssen. Der Verteilungsschlüssel kann variieren je nach Kategorie der Ausgaben.

3. Umlagefähige Kosten

Kosten welche auf einen Mieter umgelegt werden können

In dem dargestellten Muster-Wirtschaftsplan haben wir als jährlich umlagefähige Betriebskosten 2.726,80 € veranschlagt. Dies entspricht für den Mieter eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 227,23 € (2.726,80 € / 12 Monate). Am Ende des Geschäftsjahres erhalten Sie von uns Ihre Einnahmen- und Ausgabenaufstellungen, damit Sie mit Ihrem Mieter abrechnen können.
WICHTIG: Hierbei handelt es sich nur um eine generelle Einordnung der Kosten – welche Kosten Sie tatsächlich auf Ihren Mieter umlegen können, richtet sich nach den in Ihrem Mietvertrag ausgehandelten Konditionen mit Ihren Mietern.

4. Nicht Umlagefähige Kosten

Kosten welche nicht auf einen Mieter umgelegt werden können

Hierbei handelt es sich um Kosten, welche für die Verwaltung und Instandhaltung Ihrer Liegenschaft angesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nicht auf einen Mieter umgelegt werden können.

5. Summe (Umlagefähigekosten + Nicht Umlagefähigekosten)

I In dieser Position haben wir die Addition aller geplanten Ausgaben für das gesamte Wirtschaftsjahr dargestellt. Die Unterteilung in „umlagefähige Betriebskosten“ und „nicht umlagefähige Kosten“ ist eine Vorsortierung der Kosten, die den gesetzlichen Regelungen: „II. BVO“ (Zweite Berechnungsverordnung) unterliegen.
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6. Gesamtkosten (Hausgeld + Erhaltungsrücklage)

Die hier dargestellten Kosten entsprechen in der Summe den gleichen Kosten wie in Punkt 5, jedoch müssen die Gesamtkosten in „Hausgeld“ und „Erhaltungsrücklage“ separat dargestellt werden.

7. Zahlungen bis 30.04.2020

Darstellung des derzeit gültigen Hausgeldbetrags (im Beispiel 273,68 € bis zum 30. April). Der Betrag basiert auf dem aktuell genehmigten Wirtschaftsplan.

8. Zahlungen ab 01.05.2020

Darstellung des zukünftigen monatlichen Hausgeldbetrags, basierend auf den Vorjahresverbräuchen (im Beispiel € 288,90 ab dem 1. Mai). Wird der Wirtschaftsplan von der Eigentümergemeinschaft im April 2020 genehmigt, so ändert sich der monatliche Hausgeldbetrag in diesem Beispiel zum 01.05.2020.

9. Differenz Guthaben (+) / Nachzahlung (-)

Da der Wirtschaftsplan immer rückwirkend zum Wirtschaftsjahrbeginn beschlossen wird (im Beispiel zum 01.01.) gibt es eine sogenannte „rückwirkende Sollstellung“. Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen der alten und der neuen Vorauszahlung multipliziert mit den Monaten, in denen der alte Hausgeldbetrag gezahlt wurde:
288.90 € – 273.68 € = 15.22 € 15.22 € x 4 Mon = – 60.88 €
Dieser Betrag wurde gemäß dem neuen Wirtschaftsplan für die vergangenen Monate (bis der neu genehmigte Wirtschaftsplan in Kraft tritt) zu wenig/viel bezahlt, und wird in einer Summe abgebucht/gutgeschrieben.

10. Bankverbindung

Hier ist die Bankverbindung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft dargestellt. Die monatlichen Hausgeldbeträge sind auf dieses Konto zu entrichten.

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