Die Sonderumlage ist ein Mittel für den WEG-Verwalter, außergewöhnlichen Finanzbedarf der Gemeinschaft zu decken.
Bei einem Neubau verfügt die Eigentümergemeinschaft noch über keine finanziellen Mittel. Jedoch fallen nach Fertigstellung des Gebäudes Kosten an, welche sofort beglichen werden müssen (beispielsweise die Versicherungen, Aufzug, Gerätemieten, etc.). Diese Kosten werden direkt nach Fertigstellung für ein ganzes Jahr fällig, die Gemeinschaft tritt in Vorleistung. Für diese Vorleistung muss genügend Liquidität vorhanden sein, welche im Rahmen einer Sonderumlage (in diesem Fall „Startkapital“ genannt) geschaffen wird.
Die einzuzahlende Sonderumlage / Startkapital wird üblicherweise der Rücklage zugeführt, dadurch wird sofort für spätere Instandhaltungsarbeiten ein finanzieller Polster gebildet, welcher in der neuen Gemeinschaft für die notwendige Liquidität sorgt.